Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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1. Vertragsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Sarah Riggione, nachfolgend SR genannt, und dem Auftraggeber, welcher die Dienste von SR in Anspruch nimmt. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.

2. Treuepflicht und Geschäftsgeheimnis

SR verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst auszuführen. Projektbezogene Informationen werden vertraulich behandelt. SR verpflichtet sich dem Auftraggeber gegenüber zu einer objektiven, auf die Zielsetzungen des Auftraggebers ausgerichtete Tätigkeit.

Der Auftraggeber unterstützt SR bei der Erbringung der vereinbarten Arbeiten, anhand rechtzeitiger, klarer Instruktionen sowie Weiterleitung notwendiger Informationen. Durch Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht seitens des Auftraggebers entstehender Mehraufwand wird von SR in Rechnung gestellt.

4. Externe Arbeiten

Für die Arbeiten von Dritten in den Bereichen Text, Produktion, Druck, Programmierung, Fotografie, Film u.ä. arbeitet SR mit unabhängigen, projektspezifisch ausgewählten Spezialisten zusammen. SR handelt gegenüber Dritten üblicherweise im Namen des Auftraggebers. Diese Drittarbeiten werden in unseren Kostenvoranschlägen als Drittleistung mitofferiert aber schlussendlich von den Anbietern direkt und separat verrechnet. Die Rechnungsanschrift lautet auf die Adresse des Auftraggebers. In Ausnahmefällen und auf Wunsch des Auftraggebers agiert SR als GU.

5. Geistiges Eigentum

Sämtliche, immaterielle und materielle, von SR geschaffene Werke und Ideen sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum von SR. Der Auftraggeber anerkennt die Urheberrechte seitens SR. Ohne ausdrückliches Einverständnis ist niemand berechtigt, von SR geschaffene Werke zu verwenden und/oder abzuändern oder zu verkaufen. Wenn mehrere Entwürfe oder Varianten ausgearbeitet wurden, verbleiben sämtliche Rechte an den Varianten und Entwürfen vollumfänglich bei SR. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese in irgendeiner Form zu nutzen oder weiterzugeben.

6. Nutzungsrechte

Wenn nicht anders vereinbart, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produkts. Für die weitere Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von SR einzuholen und je nach Vereinbarung entsprechend zu entlöhnen. Bei langfristig genutzten Werbemitteln (Logos, Claims, Slogans, Erscheinungsbilder u.ä.) wird ein Nutzungshonorar gemäss Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt. Die widerrechtliche Nutzung des geistigen Eigentums von SR hat eine Konventionalstrafe zur Folge.

7. Gewährleistung

Bei durch den Auftraggeber angelieferten Daten und Dokumenten, welche SR zur Weiterbearbeitung dienen, geht SR davon aus, dass die Berechtigung zur Verwendung vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.

8. Daten und Unterlagen

SR bewahrt alle wichtigen Auftragsunterlagen mindestens ein Jahr lang nach Fertigstellung des Auftrages auf. Darüber hinaus ist SR ohne anderslautende schriftliche Weisung von der weiteren Aufbewahrungspflicht befreit. Die Produktionsdaten / offene Daten bleiben im Besitz von SR und werden nicht weitergegeben.

9. Offerten

Die auf Grund ungefährer Angaben erstellte Erstofferte gilt als Richtofferte und ist in den meisten Fällen kostenlos. In den Offerten nicht enthalten sind Autorkorrekturen. Diese werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet. Die Preisbindung der Offerten von SR erlischt nach 60 Tagen. Die Arbeitsleistung wird in ganzen und halben Stunden verrechnet.

10. Auftragserteilung

Die Auftragserteilung kann mündlich, schriftlich per Mail oder Brief erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden. Zur Bestätigung erfolgt von SR eine Auftragsbestätigung.

11. Gut zur Produktion

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, sofern keine weiteren Korrekturen nötig sind, mit dem «Gut zur Produktion» unterzeichnet zu retournieren. Das «Gut zur Produktion» kann auch via E-Mail erfolgen. Für Mängel, welche nicht mitgeteilt wurden, übernimmt SR keine Haftung.

12. Belege

Von allen produzierten Arbeiten sind SR drei Belege zu überlassen. SR steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis zu verwenden und zu veröffentlichen.

13. Verrechnung und Mehrwertsteuer

Alle Offerten sind in Schweizer Franken gerechnet. Der Rechnungsbetrag ist nicht mehrwertsteuerpflichtig. Die Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern nicht anders vermerkt. Falls der Zeitaufwand eines Projektes 60 Tage übersteigt, hat SR Anspruch auf Akontozahlungen (ab dem Zeitpunkt der Auftragserteilung).

14. Auftragsreduzierung oder -annulierung

Wird ein erteilter und begonnener Auftrag reduziert oder annulliert, hat SR einen Anspruch auf den geleisteten Teil des vereinbarten Honorars. Wurde die Leistung bereits vollständig erbracht, hat SR Anspruch auf den vollen, vereinbarten Betrag. Darüber hinaus hat der Auftraggeber die entstandenen Unkosten oder Vorarbeiten Dritter in vollem Umfang zu tragen.

15. Haftung

Die Haftung seitens SR beschränkt sich auf grobfahrlässiges und/oder vorsätzliches Verschulden. Schadensansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

16. Mängelrüge

Die von SR erbrachten Arbeiten und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von fünf Arbeitstagen zu erfolgen.

17. Recht und Gerichtstand

Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und SR unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Stans, Schweiz.

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